Insolvenzen

Insolvenzen schrecken Sie ab? Uns nicht. Das Insolvenzrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Von der Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung betreuen wir Ihren Vorgang.

Zu unseren Tätigkeiten zählen die Prüfung von Insolvenzforderungen, Aus- und Absonderungsrechten, die Anmeldungen zur Insolvenztabelle sowie Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter. Weiterhin ermöglichen wir die freihändige Veräußerung von Sicherungseigentum oder Immobilien (bei Grundpfandrechtsgläubigern) in Kooperation mit dem Insolvenzverwalter oder übernehmen die Prüfung und ggf. Abwehr von Insolvenzanfechtungen.

Zu unseren Aufgaben zählen wir auch das Prüfen und Überwachen von Quotenzahlungen, die Kontrolle der Wohlverhaltensperiode sowie die Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners. Bei Letzterem prüfen wir bei Bedarf auch die Voraussetzungen eines Antrages auf Versagung der Restschuldbefreiung.

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihre Forderungen für Sie bearbeiten dürfen!